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   FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07   

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FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07 (https://dejure.org/2009,19059)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27.10.2009 - 4 K 151/07 (https://dejure.org/2009,19059)
FG Hamburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 4 K 151/07 (https://dejure.org/2009,19059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 32 Abs. 1; ZK Art. 220
    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nacherhebung von Abgaben - Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Der erkennende Senat ist sich im zu betrachtenden Kontext bewusst, dass auch eine langjährige unrichtige Abfertigungspraxis ohne ein eigentliches zollbehördliches Handeln einen Irrtum im Sinne des Art. 220 Abs. 2 lit. b) ZK begründen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 01.04.1993, C-250/91, juris; BFH, Beschluss vom 04.11.2003, VII R 23/02, juris).

    Der Europäischen Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.04.1993 (C-250/91, juris) allerdings betont, dass in einem solchen Fall ein den zuständigen Zollbehörden zuzurechnender Irrtum nur vorliegt, wenn die Zollanmeldung des Abgabenschuldners alle für die Anwendung der betreffenden Regelung erforderlichen Angaben enthielt, so dass eine eventuelle nachträgliche Überprüfung durch die zuständige Behörde keine neue Tatsache ergeben kann (Rz. 19).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Während Art. 220 ZK lediglich das berechtigte Vertrauen des Abgabenschuldners in die Richtigkeit aller Gesichtspunkte schützen soll, die bei der Entscheidung darüber, ob Zoll erhoben wird, Berücksichtigung gefunden haben (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2002, C-251/00, Rz. 39, juris), ist die Vorschrift des Art. 239 ZK als eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Generalklausel ausgestaltet, die immer dann zur Anwendung gelangt, wenn es angesichts des Verhältnisses zwischen Wirtschaftsteilnehmer und Verwaltung unbillig wäre, den Wirtschaftsteilnehmer einen Schaden tragen zu lassen, den er bei rechtem Gang der Dinge nicht erlitten hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2004, T-332/02, Rz. 40, juris).

    Die zuständige Behörde muss deshalb die Angaben in der Zollanmeldung tatsächlich geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung der Abgabenfestsetzung zugrunde gelegt haben; die Behörde muss - mit anderen Worten - selbst auf der Basis des vollständigen Sachverhalts die Grundlage geschaffen haben, auf der das Vertrauen des Abgabenpflichtigen beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2002, C-251/00, Rz. 42, juris; Urteil vom 10.05.2001, T-186/97, Rz. 231, juris).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 lit. a) ii) ZK stellt das einzige positive Recht auf dem Gebiet des Zollwertrechts dar; diese Normierung in Form einer Ratsverordnung ist nicht nur von jeder nationalen Verwaltungsbehörde, sondern auch von der Europäischen Kommission anzuwenden und zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2008, C-38/07, Rz. 61; Urteil vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 22; Urt. vom 12.07.1989, C-161/88, Rz. 19), anderenfalls ihre einheitliche Geltung und Anwendung im Gemeinschaftsgebiet in Frage gestellt wäre.
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Ein solches Handeln kann etwa darin bestehen, dass die Zollbehörden die Zollanmeldung vorbehaltlos annehmen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.1991, 11 K 68/86 Z, juris; EuGH, Urteil vom 22.10.1987, C-314/85, juris; Alexander, in: Witte, Zollkodex, 5. Auflage, Art. 220, Rz. 116).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Zwar kann sich auf Vertrauensschutz nach allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung begründete Erwartungen erweckt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2006, C-310/04, Rz. 81, juris; Urteil vom 22.06.2006, C-182/03, Rz. 8, juris; Urteil vom 18.1.2000, T-290/97, Rz. 59; Urteil vom 17.12.1998, T-203/96, Rz. 74, jeweils m. w. N.); dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Gemeinschaftsverwaltung keine bestimmten Zusicherungen gemacht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18.01.2000, T-290/97, Rz. 59, juris; Urteil vom 14.09.1995, T-571/93, Rz. 72, juris).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-310/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE NEUE BEIHILFEREGELUNG FÜR BAUMWOLLE FÜR NICHTIG

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Zwar kann sich auf Vertrauensschutz nach allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung begründete Erwartungen erweckt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 07.09.2006, C-310/04, Rz. 81, juris; Urteil vom 22.06.2006, C-182/03, Rz. 8, juris; Urteil vom 18.1.2000, T-290/97, Rz. 59; Urteil vom 17.12.1998, T-203/96, Rz. 74, jeweils m. w. N.); dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Gemeinschaftsverwaltung keine bestimmten Zusicherungen gemacht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 18.01.2000, T-290/97, Rz. 59, juris; Urteil vom 14.09.1995, T-571/93, Rz. 72, juris).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Abgesehen davon, dass es kein berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer - wie hier - offenkundig gemeinschaftsrechtswidrigen Lage geben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 25.03.2004, C-480/00, Rz. 67, juris; Urteil vom 15.09.2005, C-199/03, Rz. 68, juris), regelt freilich hinsichtlich der Nacherhebung von Abgaben die Vorschrift des Art. 220 ZK abschließend, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Berufung auf die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder den Grundsatz von Treu und Glauben möglich ist (vgl. BFH, Urteil vom 05.04.1980, VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204; Urteil vom 12.10.1999, VII R 6/99, BFH/NV 2000, 294 ; Urteil vom 06.06.2000, VII R 72/99, BFH/NV 2000, 1435 ).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Abgesehen davon, dass es kein berechtigtes Vertrauen in den Fortbestand einer - wie hier - offenkundig gemeinschaftsrechtswidrigen Lage geben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 25.03.2004, C-480/00, Rz. 67, juris; Urteil vom 15.09.2005, C-199/03, Rz. 68, juris), regelt freilich hinsichtlich der Nacherhebung von Abgaben die Vorschrift des Art. 220 ZK abschließend, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Berufung auf die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes oder den Grundsatz von Treu und Glauben möglich ist (vgl. BFH, Urteil vom 05.04.1980, VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204; Urteil vom 12.10.1999, VII R 6/99, BFH/NV 2000, 294 ; Urteil vom 06.06.2000, VII R 72/99, BFH/NV 2000, 1435 ).
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Die zuständige Behörde muss deshalb die Angaben in der Zollanmeldung tatsächlich geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung der Abgabenfestsetzung zugrunde gelegt haben; die Behörde muss - mit anderen Worten - selbst auf der Basis des vollständigen Sachverhalts die Grundlage geschaffen haben, auf der das Vertrauen des Abgabenpflichtigen beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2002, C-251/00, Rz. 42, juris; Urteil vom 10.05.2001, T-186/97, Rz. 231, juris).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus FG Hamburg, 27.10.2009 - 4 K 151/07
    Die Vorschrift des Art. 32 Abs. 1 lit. a) ii) ZK stellt das einzige positive Recht auf dem Gebiet des Zollwertrechts dar; diese Normierung in Form einer Ratsverordnung ist nicht nur von jeder nationalen Verwaltungsbehörde, sondern auch von der Europäischen Kommission anzuwenden und zu beachten (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2008, C-38/07, Rz. 61; Urteil vom 13.01.2004, C-453/00, Rz. 22; Urt. vom 12.07.1989, C-161/88, Rz. 19), anderenfalls ihre einheitliche Geltung und Anwendung im Gemeinschaftsgebiet in Frage gestellt wäre.
  • EuGH, 18.10.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr -

  • EuGH, 20.11.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel - Erlass

  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 23/02

    Tarifierung geschmolzener Magnesia

  • EuGH, 09.12.1999 - C-299/98

    CPL Imperial 2 und Unifrigo / Kommission

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 55/83
  • BFH, 05.04.1990 - VII R 50/88

    Antrag auf Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Ordnungsgemäße Einbeziehung

  • BFH, 24.04.1990 - VII B 197/89

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Reichweite eines Anspruchs auf Gewährung

  • FG Baden-Württemberg, 10.12.1991 - 11 K 68/86
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